+ + + Betriebsferien 2023: 02.09.-17.09. und 03.12.-11.12. + + +

+ + + Betriebsferien 2024: 03.02.-18.02. / 22.04.-07.05. / 03.08.-31.08. / 09.11.-24.11. + + +

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Für den Aufenthalt im Haseldorfer Hundehotel, Altenfeldsdeich 50, 25489 Haseldorf, Petra Korte.

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Haseldorfer Hundehotel (nachfolgend HH genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten verbindlich anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge.

Das HH verpflichtet sich, seine Aufgaben mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Daher ist es notwendig, dass der Auftraggeber über alles informiert und instruiert was in Bezug auf das Tier wichtig ist (z.B. Fütterung, Allergien, Verhaltensstörungen etc.).

Der Pensionspreis ist im voraus zu entrichten und versteht sich ohne Futter. Das Futter ist vom Tierhalter mitzubringen.
Die Abrechnung erfolgt nach Kalendertagen; jeder angefangene Tag wird berechnet. Bei verbindlicher Buchung wird eine Anzahlung von 30% des Pensionspreises fällig, die nicht zurückerstattet wird, sollte der Termin nicht mindestens vier Wochen vor Antritt der Unterbringung abgesagt werden. Sollte das Tier vor dem vereinbarten Termin abgeholt werden, hat der Tierhalten keine Anspruch auf Rückerstattung des Pensionspreises.

Der Tierhalter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Tierhalter für eventuelle Schäden an anderen Tieren, die sich in der Obhut des HH befinden.
Ebenso versichert der Tierhalter, dass das Tier bei Übergabe frei von Parasiten ist. Sollte dennoch ein Befall festgestellt werden, ist der Betreiber berechtigt eine entsprechende Behandlung durchzuführen. Die Kosten und notwendige Folgekosten (Desinfektion, Mitbehandlung anderer Tiere) trägt der Halter.

Sollte das Tier 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt worden sein, kann es einem Tierheim übergeben werden. Die Kosten dafür fallen zu Lasten des Tierhalters.

Sollte das Tier während des Aufenthaltes im HH erkranken, wird der Betreiber einen Tierarzt oder eine Tierklinik hinzuziehen. Die anfallenden Kosten trägt der Tierhalter. Die Behandlung durch einen bestimmten Tierarzt kann gewünscht, jedoch nicht garantiert werden.

Die Aufnahme der Tieres erfolgt auf eigenen Gefahr des Tierhalters. Der Tierhalter haftet gemäß §833 BGB für alle Sach- und Personenschäden, insbesondere auch Schäden an anderen Tieren, die sein Tier währen des Aufenthalts im HH verursacht. Die Haftung des Betreibers für Schäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig und soweit auf den typischen Gefahren beruhend, die vom Tier selbst ausgehen (§ 834 S. 2 BGB), ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens 500,00 € pro Haftungsfall, beschränkt. Der Betreiber empfiehlt dem Tierhalter dringend den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.

Für mitgebrachte Sachen trägt der Betreiber keine Haftung.

Der Betreiber ist berechtigt, Tiere aus wichtigen Gründen in Einzelbetreuung zu geben. Ein wichtiger Grund ist z.B. die Läufigkeit einer Hündin während des Aufenthaltes, sowie die Unverträglichkeit des Tieres mit anderen Tieren. Die Kosten der Einzelunterbringung trägt der Tierhalter.

Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgen einer Deckung, sollte ein Tier doch läufig sein.

Mit einer Unterschrift bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und erhalten zu haben.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Impressum

|

AGB


Haseldorfer Hundehotel und Hundefrisörin   |   Petra Korte, Altenfeldsdeich 50, 25489 Haseldorf   |   Tel.: 0152 / 58 55 68 75, E-Mail: kontakt@haseldorfer-hundehotel.de